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VGH Bayern, 09.11.2004 - 7 CE 04.11010 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- VG Ansbach, 09.03.2016 - AN 2 E 15.10266
Zulassung zum Studium der Humanmedizin - Ausschöpfung der Ausbildungskapazitäten
Das Gericht hatte für die darauffolgenden Studienjahre im Hinblick auf die Festlegung des Curricularanteils des Studiengangs Molekulare Medizin auf 1, 4331 grundsätzlich jegliche weitere Erhöhung über diesen Ansatz hinaus unter kapazitätsrechtlichen Gesichtspunkten für die Humanmedizin als äußerst problematisch bewertet (vgl. Beschluss der Kammer vom 26.11.2003, AN 2 E 03.10261 u. a., BayVGH, B.v. 9.11.2004, 7 CE 04.11010 u. a.). - VG Ansbach, 22.01.2015 - AN 2 E 14.10603
Zulassung zum Studium der Humanmedizin (Wintersemester 2014/2015)
Das Gericht hatte für die darauffolgenden Studienjahre im Hinblick auf die Festlegung des Curricularanteils des Studiengangs Molekulare Medizin auf 1, 4331 grundsätzlich jegliche weitere Erhöhung über diesen Ansatz hinaus unter kapazitätsrechtlichen Gesichtspunkten für die Humanmedizin als äußerst problematisch bewertet (vgl. Beschluss der Kammer vom 26.11.2003, AN 2 E 03.10261 u.a., BayVGH, B. v. 9.11.2004, 7 CE 04.11010 u.a.). - VG Ansbach, 02.06.2015 - AN 2 E 15.10129
Eilantrag wegen Zulassung zum Studium der Humanmedizin
Das Gericht hatte für die darauffolgenden Studienjahre im Hinblick auf die Festlegung des Curricularanteils des Studiengangs Molekulare Medizin auf 1, 4331 grundsätzlich jegliche weitere Erhöhung über diesen Ansatz hinaus unter kapazitätsrechtlichen Gesichtspunkten für die Humanmedizin als äußerst problematisch bewertet (vgl. Beschluss der Kammer vom 26.11.2003, AN 2 E 03.10261 u.a., BayVGH, B. v. 9.11.2004, 7 CE 04.11010 u.a.). - VG Ansbach, 22.01.2015 - AN 2 E 14.10173
Zulassung zum Studium Humanmedizin an der Universität Erlangen-Nürnberg im WS …
Das Gericht hatte für die darauffolgenden Studienjahre im Hinblick auf die Festlegung des Curricularanteils des Studiengangs Molekulare Medizin auf 1, 4331 grundsätzlich jegliche weitere Erhöhung über diesen Ansatz hinaus unter kapazitätsrechtlichen Gesichtspunkten für die Humanmedizin als äußerst problematisch bewertet (vgl. Beschluss der Kammer vom 26.11.2003, AN 2 E 03.10261 u.a., BayVGH, B. v. 9.11.2004, 7 CE 04.11010 u.a.). - VG Ansbach, 18.07.2017 - AN 2 E 17.10159
Keine Zulassung zum Fachsemester - Kapazitäten im Bereich Medizin
Das Gericht hatte für die darauffolgenden Studienjahre im Hinblick auf die Festlegung des Curricularanteils des Studiengangs Molekulare Medizin auf 1, 4331 grundsätzlich jegliche weitere Erhöhung über diesen Ansatz hinaus unter kapazitätsrechtlichen Gesichtspunkten für die Humanmedizin als äußerst problematisch bewertet (vgl. Beschluss der Kammer vom 26.11.2003, AN 2 E 03.10261 u.a., BayVGH, B.v. 9.11.2004, 7 CE 04.11010 u.a.).